AGB´s / Vereinbarung

AGB´s / Vereinbarung

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Haupt Marketing Services

1. Gegenstand des Vertrages

1.0. Vereinbarung (Betreuungsverträge)

(a.) Die HMS berät den Vertragspartner bei der Gestaltung seiner Werbung in print- und digitalen- Medien und erstellt auf Basis der Werbeanalyse eine Werbekonzeption. Die HMS betreut den Kunden mit allen Dienstleistungen einer Werbeagentur.

(b.) Die HMS überprüft die Effektivität der Werbemaßnahmen des Vertragspartners, den korrekten Preis, inhaltliche sowie die sachliche Abstimmung mit dem vereinbarten Konzept des Vertragspartners.

(c.) Die HMS übernimmt auf Wunsch für den Zeitraum der Vertragsdauer sämtliche Verhandlungen mit den zuständigen Werbeträgern bzw. dessen Beauftragten.

(d.) Alle Werbeverträge werden nach Prüfung durch die HMS vom Vertragspartner unterzeichnet, die HMS übt ausschließlich nur beratende Funktion aus.

(e.) Die Erstellung der Werbeanalyse und der Werbekonzeption ist im Preis inbegriffen. Die monatliche Dienstleistung für den Vertragspartner beträgt ca. 3 Arbeitsstunden.

(f.) Die HMS erhebt für die Betreuung eine Bearbeitungspauschale die jährlich mit Abschluss dieses Vertrages in Höhe von 95,00 € mtl. im Voraus fällig wird.

(g.) Die Laufzeit des Vertrages beträgt 12 Monate und verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate wenn er nicht 3 Monate vor Ablauf gekündigt wird.

1.1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Haupt Marketing Services, nachfolgend „HMS“ genannt, mit ihren Vertragspartnern, nachstehend in Kurzform „Kunde“ genannt. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden von der HMS nur nach gesonderter und schriftlicher Anerkennung akzeptiert.

1.2. Alle Vereinbarungen, die zwischen der HMS und dem Kunden zwecks Ausführung eines Auftrages getroffen werden, sind in schriftlicher Form zu vereinbaren. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

1.3. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

1.4. Die HMS erbringt Dienstleistungen aus den Bereichen Beraten, Konzept, Planen, Gestalten, Werbeschaltungen jeglicher Werbemaßnahmen, sowie sonstige Leistungen nach Absprache. Die detaillierten Beschreibungen der zu erbringenden Dienstleistungen ergeben sich aus den Ausschreibungsunterlagen, Briefings, Projektverträgen, sowie deren Anlagen und Leistungsbeschreibungen der HMS.

2. Vertragsbestandteile und Änderungen des Vertrags

2.1. Grundlage für die Arbeit der HMS und Vertragsbestandteil ist neben dem Projektvertrag und seinen Anlagen das vom Kunden der HMS auszuhändigende Briefing. Wird das Briefing vom Kunden der HMS mündlich oder fernmündlich mitgeteilt, so erstellt die HMS über den Inhalt des Briefings ein Re-Briefing, welches dem Kunden innerhalb von 5 Werktagen nach der mündlichen oder fernmündlichen Mitteilung übergeben wird. Dieses Re-Briefing wird verbindlicher Vertragsbestand-teil, wenn der Kunde diesem Re-Briefing nicht innerhalbvon 5 Werktagen Tagen widerspricht.

2.2. Jede Änderung und/oder Ergänzung des Vertragesund/oder seiner Bestandteile bedarf der Schriftform. Dadurch entstehende Mehrkosten hat der Kunde zu tragen.

2.3. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen die HMS, das vom Kunden beauftragte Projekt um die Dauer der Behinderungund einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Ein Schadensersatzanspruch vom Kunden gegen die HMS resultiert daraus nicht. Dies gilt auch dann, wenn dadurch für den Kunden wichtigeTermine und/oder Ereignisse nicht eingehalten werden können und/oder nicht eintreten.

3. Urheber- und Nutzungsrechte

3.1. Der Kunde erwirbt mit der vollständigen Zahlung des vereinbarten Honorars für die vertraglich vereinbarte Dauer und im vertraglich vereinbarten Umfang dieNutzungsrechte an allen von der HMS im Rahmen dieses Auftrages gefertigten Arbeiten. Diese Übertragung der Nutzungsrechte gelten, soweit eine Übertragung nach deutschem Recht möglich ist und gelten für die vereinbarte Nutzung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Nutzungen die über dieses Gebiet hinausgehen,bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung im Rahmen des Auftrages oder einer gesonderten schriftlichen Nebenabrede. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt sind, verbleiben vorbehaltlich bei der HMS.

3.2. Die im Rahmen des Auftrages erarbeiteten Leistungen sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Diese Regelung giltauch dann als vereinbart, wenn die nach dem Urheberrechtgesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

3.3. Die HMS darf die von ihr entwickelten Werbemittel angemessen und branchenüblich signieren und den erteilten Auftrag für Eigenwerbung publizieren. Diese Signierung und werbliche Verwendung kann durch eine entsprechende gesonderte Vereinbarung zwischen der HMS und dem Kunden ausgeschlossen werden.

3.4. Die Arbeiten der HMS dürfen vom Kunden oder vom Kunden beauftragte Dritte weder im Original noch beider Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung,auch die von Teilen des Werkes, ist unzulässig. Bei Zuwiderhandlung steht der HMS vom Kunden ein zusätzliches Honorar von mindestens der 2,5 fachen Höhe desursprünglich vereinbarten Honorars zu.

3.5. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte und/oder Mehrfachnutzungen sind, soweit nicht im Erstauftrag geregelt, honorarpflichtig und bedürfen der Einwilligung der HMS.

3.6. Über den Umfang der Nutzung steht der HMS ein Auskunftsanspruch zu.

4. Vergütung

4.1. Es gilt die im Vertrag vereinbarte Vergütung. Zahlungen sind, wenn nicht anders vertraglich geregelt, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jedenAbzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht der HMS ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 10% über demBasiszinssatz nach §1 des Diskontsatzüberleitungsgesetzes zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt von dieser Regelung unberührt. Mahnkosten und die Kosten – auch außergerichtlicher –anwaltlicher Investitionen gehen zu Lasten des Kunden.

4.2. Erstreckt sich die Erarbeitung der vereinbarten Leistungen über einen längeren Zeitraum oder umfasst mehrere Einheiten so kann die HMS dem Kunden Abschlagszahlungen über die bereits erbrachten Teilleistungen in Rechnung stellen. Diese Teilleistungen müssen nicht in einer für den Kunden nutzbaren Form vorliegen und können auch als reine Arbeitsgrundlage auf Seiten der HMS verfügbar sein.

4.3. Bei Änderungen oder Abbruch von Aufträgen, Arbeiten und der gleichen durch den Kunden und/oder wenn sich die Voraussetzungen für die Leistungserstellungändert, werden der HMS alle dadurch anfallenden Kosten ersetzet und die HMS von jeglichen Verbindlichkeiten gegen über Dritten freistellet.

4.4. Bei einem Rücktritt des Kunden von einem Auftrag vor Beginn des Projektes, berechnet die HMS dem Kunden folgende Prozentsätze vom ursprünglich vertraglichgeregelten Honorar als Stornogebühr: bis sechs Monate vor Beginn des Auftrages 10%, ab sechs Monate bis drei Monate vor Beginn des Auftrages 25%, ab drei Monate bis vier Wochen vor Beginn des Auftrages 50%, ab vier Wochen bis zwei Wochen vor Beginn des Auftrages 80%, ab zwei Wochen vor Beginn des Auftrags 100%.

4.5. Alle in Angeboten und Aufträgen genannten Preise und die daraus resultierend zu zahlende Beträge verstehensich zuzüglich der gesetzlich gültigen Umsatzsteuerin der jeweils geltenden Höhe. Künstlersozialabgabe,Zölle, oder auch sonstige nachträglich entstandenen Abgaben werden an den Kunden weiterberechnet.

4.6. Einwendungen gegen Entgeltabrechnungen von der HMS sind sofort nach Rechnungserhalt, aber spätestens 2 Wochen nach Abrechungs- oder Rechnungsdatum, ohne dass hierdurch jedoch die Fälligkeit berührt wird, zu erheben. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung.

5. Eigentumsvorbehalt

5.1 Die HMS behält sich das Eigentum an den Liefergegenständen bis zur vollständigen Zahlung vor.

5.2. An Entwürfen und Werkzeichnungen werden nur Nutzrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.

5.3. Die Originale sind daher in angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.

5.4 Die Zusendung und etwaige Rücksendungen der Arbeiten gehen auf Gefahr und Rechnung des Kunden.

5.5. Die HMS ist nicht verpflichtet Dateien, Quelldateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden an denKunden herauszugeben. Wünscht der Kunde die Herausgabe der Computerdaten oder Quelldaten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat die HMS dem Kunden Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung der HMS geändert werden.

6.Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten

6.1 Sonderleistungen wie z.B. Korrekturlesen von Texten werden nach bestem Wissen sorgfältig gelesen, Umarbeiten, Änderungen von Reinzeichnungen, vorbereitende Notwendigkeiten zur Auftragsabwicklung, Drucküberwachung etc. werden dem Zeitaufwand entsprechend gesondert berechnet.

6.2. Werden mehr Konzeptionen bzw. Entwürfe von Werbemitteln auf Wunsch des Kunden angefertigt, so werden die gesondert in Rechnung gestellt. Die Anzahlder Entwürfe wird im Angebot festgehalten und bedarf eines ausführlichen Briefings des Kunden. In der Regel beinhaltet ein Angebot 3 Entwürfe für Werbemittel und ein Werbekonzept.

6.3. Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere speziellen Materials, Anfertigungen von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Fotosatz,Druck etc. sind vom Kunden zu erstatten.

6.4. Kosten für Reisen die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen sind, werden nur in Rechnung gestellt, wenn diese mit dem Kunden vereinbart wordensind.

7. Zusatzleistungen

7.1. Unvorhersehbarer Mehraufwand bedarf der gegenseitigen Absprache und gegebenenfalls der Nachhonorierung.

7.2. Die Produktionsüberwachung durch die HMS erfolgt nur Aufgrund besonderer Vereinbarungen. Bei der Übernahme der Produktionsüberwachung ist die HMS berechtigt, nach eigenem Ermessen – unter Berücksichtigung der Vorstellungen und Vorgaben des Kunden – die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu erteilen. Für diesen Aufwand berechnet die HMS eine Handlingspauschale.

7.3. Vor der Ausführung und Vervielfältigung werden dem Kunden von AS Korrekturmuster vorgelegt. Von allen vervielfältigten Arbeiten werden der HMS 10-20 einwandfreie ungefaltete Belege (bei wertvollen Stückeneine Angemessene Zahl) unentgeltlich überlassen. Die HMS ist berechtigt diese Stücke zum Zweck der Eigenwerbung zu verwenden.

8. Kennzeichnung

8.1 Die HMS ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dadurch ein Entgeltanspruch zusteht.

8.2 Die HMS ist berechtigt auf ihren Internet-Webseiten mit Namen und Firmenlogo auf die Geschäftsbeziehung hinzuweisen.

9. Lieferfristen

9.1 Die Lieferverpflichtungen von AS sind erfüllt, sobalddie Arbeiten und Leistungen von AS zur Versendunggebracht worden sind. Das Risiko der Übermittlung (z.B.Beschädigung, Verlust oder Verzögerung), gleich mitwelchen Medium übermittelt wird, trägt der Kunde.

9.2. Lieferfristen und Liefertermine sind nur verbindlich, wenn der Kunde etwaige Mitwirkungspflicht (z.B. Beschaffungvon Unterlagen, Freigaben, Bereitstellung von Informationen, Erstellung von Leistungskatalogen /Pflichtheften ordnungsgemäß erfüllt hat und die Termine von der HMS schriftlich bestätigt worden sind.

9.3 Durch Verzögerung auf Kundenseite kann eine fristgerechte Terminhaltung nicht mehr gewährleistet werden.

9.4. Die von der HMS zur Verfügung gestellten Vorlagen und Entwürfe sind nach Farb-, Bild-, Strich und Tongestaltungerst dann verbindlich, wenn ihre entsprechende Realisierungsmöglichkeit schriftlich von der HMS bestätigt worden ist.

9.5. Gerät die HMS mit ihren Leistungen in Verzug, so ist ihr zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Ersatz des Verzugsschadens kann nur bis zur Höhe des Auftragwertes (Eigenleistungausschließlich Vorleistung und Material) verlangt werden.

10. Geheimhaltungspflicht

10.1. Die HMS verpflichtet sich, sämtliche ihr im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss zugänglichen Informationen und Unterlagen, die als vertraulich bezeichnet werden, oder nach sonstigen Umständen eindeutig als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des Kunden erkennbar sind, geheim zu halten und sie – soweit nicht zur Erreichung des Vertragszweckes geboten – weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben.

10.2. Die HMS hat durch geeignete vertragliche Abreden mit den für sie tätigen Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen und / oder Beauftragten sichergestellt, dass auch diese jede eigene Verwertung, Weitergabe oder unbefugte Aufzeichnung solcher Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse unterlassen.

10.3 Entsprechende Verpflichtungen treffen den Kunden in Bezug auf Geschäfts – und Betriebsgeheimnisse von der HMS, dies gilt insbesondere auch für die während der Entwicklungsphase / Zusammenarbeit zur Kenntnis gebrachten Ideen und Konzepte.

10.4. Der Kunde ist damit einverstanden, dass persönliche Daten (Bestandsdaten) und andere Informationen, die sein Nutzungsverhalten betreffen (Verbindungsdaten),

wie z. B. der Zeitpunkt, die Anzahl und Dauer der Verbindungen, Zugangswörter, Up- und Downloads, von der HMS während der Dauer des Vertrages gespeichert werden, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszweckes erforderlich ist. Mit der Erhebung und Speicherung erklärt der Kunde sein Einverständnis. Die erhobenen Bestandsdaten verarbeitet und nutzt die HMS auch zur Beratung seiner Kunden, zur Eigenwerbung und zur Marktforschung für eigene Zwecke und zur bedarfsgerechten Gestaltung seiner Leistung. Der Kunde kann einer solchen Nutzung der Daten widersprechen. Die HMS wird diese Daten ohne dessen Einverständnis nicht an Dritte weiterleiten. Dies gilt nur insoweit nicht, als die Daten ohne hin öffentlich zugänglich sind oder die HMS gesetzlich verpflichtet ist, Dritte insbesondere Strafverfolgungsbehörden, solche Daten zu offenbaren oder soweit international anerkannte technische Normen dies vorsehen und der Kunde nicht widerspricht.

11. Pflichten des Kunden

11.1. Der Kunde stellt der HMS alle für die Durchführung des Projekts benötigten Daten und Unterlagen unentgeltlich zur Verfügung. Alle Arbeitsunterlagen werden von der HMS sorgsam behandelt, vor dem Zugriff Drittergeschützt, nur zur Erarbeitung des jeweiligen Auftrages genutzt und nach Beendigung des Auftrages an den Kunden zurückgegeben.

11.2. Der Kunde wird im Zusammenhang mit einem beauftragten Projekt Auftragsvergaben an andere Agenturen oder Dienstleister nur nach Rücksprache und im Einvernehmen mit der HMS erteilen.

11.3.Für die rechtzeitige Lieferung einwandfreier, geeigneter Vorlagen zur Erstellung der bestellten Werbeprodukte ist der Auftraggeber verantwortlich. Sollten innerhalb 30 Tagen nach Auftragserteilung keine Vorlagen eingereicht werden, erstellt die HMS nach eigenen Vorstellungen entsprechende Vorlagen. Änderungen können nach dieser Frist nicht mehr vorgenommen werden und die druckfähigen Vorlagen gelten als erbracht.   

Die Kosten für Entwürfe, Reinzeichnungen usw. sind in den Preisen nicht enthalten. Soweit der Auftraggeber also die zur Erfüllung des Vertrages notwendigen Unterlagen nicht zur Verfügung stellt, übernimmt er die Kosten für die Beschaffung.

12. Gewährleistung und Haftung

12.1. Die von der HMS gelieferten Arbeiten und Leistungen hat der Kunde unverzüglich nach Erhalt, jedenfalls jedoch binnen drei Werktagen und in jedem Falle aber vor einer Weitergabe, zu prüfen und Mängel unverzüglich nach Entdeckung zu rügen, Unterbleibt die unverzügliche überprüfung oder Mängelanzeige, bestehen keine Ansprüche des Kunden.

12.2 Bei gerechtfertiger Mängelrüge werde die Mängel in angemessener Frist behoben.

12.3 Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durch die HMS erarbeiteten und durchgeführten Maßnahmen wird vom Kunden getragen. Das gilt insbesondere fürden Fall, dass die Aktionen und Maßnahmen gegen Vorschriftendes Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen. Die HMS ist jedoch verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern ihr diese bei ihrer Tätigkeit bekannt werden. Der Kunde stellt die HMS von Ansprüchen Dritter frei, wenn die HMS auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gehandelt hat, obwohl sie dem Kunden Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Maßnahmen mitgeteilt hat. Die Anmeldung solcher Bedenken durch die HMS beim Kunden hat unverzüglich nach bekanntwerden in schriftlicher Form zu erfolgen. Erachtet die HMS für eine durchzuführenden Maßnahmen eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt nach Absprache mit der HMS die Kosten hierfür der Kunde.

12.3(a) Pflichten und Haftung des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, das für Grafikdesign zur Verfügung gestellte Material auf eventuell bestehende Urheber- und Copyrightrechte zu überprüfen und eventuell notwendige Erlaubnisse zur Verwendung hierfür einzuholen. Etwaige Ansprüche wegen Urheberrechts- und Copyright-Verletzungen gehen voll zu Lasten des Auftraggebers. Davon ausgenommen sind Bilder und Skripte, die Grafik Service Schläfke beschafft hat. Die Verantwortung für eventuelle Textinhalte oder sonstige Veröffentlichungen trägt allein der Auftraggeber. Der Auftraggeber stellt Grafik Service Schläfke von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen sie stellen wegen eines Verhaltens, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt (Impressum, Datenschutz und Cookie Blocker). Er trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.

12.4 Mit der Genehmigung von Entwürfen, Reinzeichnungen oder Werkzeichnungen durch den Kunden übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit für Bild und Text.

12.5. Für die von Kunden freigegebene Entwürfe, Reinzeichnungen oder Werkzeichnungen entfällt jede Haftung der HMS.

12.6. Für die wettbewerbs- oder warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragsfähigkeit der Entwürfe haftet die HMS nicht.

12.7. Die HMS übernimmt keine Haftung für die von Kunden gestellten Bilder, Daten und Schriften.

12.8. Die HMS haftet in keinem Fall wegen der in den Werbemaßnahmen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden. Die HMS haftet auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen und Entwürfe.

12.9. Die HMS haftet nur für Schäden, die sie oder ihreErfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführthaben. Die Haftung der AS wird in der Höhebeschränkt auf den einmaligen Ertrag der AS der sichaus dem jeweiligen Auftrag ergibt. Die Haftung der ASfür Mangelfolgeschäden aus dem Rechtsgrund der positivenVertragsverletzung ist ausgeschlossen, wenn undin dem Maße, wie sich die Haftung der AS nicht auseiner Verletzung der für die Erfüllung des Vertragszweckes wesentlichen Pflichten ergibt.

12.10. Soweit die HMS notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer/Vertragspartner keine Erfüllungsgehilfen der HMS . Eine Haftung für die Leistungen und Arbeitsergebnisse solcher Auftragnehmer / Vertragspartner wird ausgeschlossen, soweit den gesetzlichen Vorschriften nichts entgegensteht.

13. Verwertungsgesellschaften

13.1.Der Kunde verpflichtet sich, eventuell anfallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften wie beispielsweise an die Gema abzuführen. Werden diese Gebühren von der HMS verauslagt, so verpflichtet sich der Kunde, diese der HMS gegen Nachweis zu erstatten. Dies kann je nach Absprache sofort oder auch nach Beendigungdes Vertragsverhältnisses erfolgen.

13.2. Der Kunde ist darüber informiert, dass bei der Auftragsvergabe im künstlerischen, konzeptionellen und werbeberaterischen Bereich an eine nicht-juristische Person eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse zu leisten ist. Diese Abgabe darf vom Kunden nicht von der Agenturrechnung in Abzug gebracht werden. Für die Einhaltung der Anmelde- und Abgabepflicht ist der Kunde zuständig und selbst verantwortlich.

14. Leistungen Dritter

14.1. Von der HMS eingeschaltete Freie Mitarbeiter oder Dritte sind Erfüllungsgehilfen- oder Verrichtungsgehilfen der HMS. Der Kunde verpflichtet sich diese, im Rahmen der Auftragsdurchführung von der HMS eingesetzten Mitarbeiter, im Laufe der auf den Abschluss des Auftrages folgenden 12 Monate ohne Mitwirkung der HMS weder unmittelbar noch mittelbar mit Projekten zu beauftragen.

15. Arbeitsunterlagen und elektronische Daten

15.1. Alle Arbeitsunterlagen, elektronische Daten und Aufzeichnungen, die im Rahmen der Auftragserarbeitung auf Seiten der HMS angefertigt werden, verbleiben bei der HMS. Die Herausgabe dieser Unterlagen und Daten kann vom Kunden nicht gefordert werden. Die HMS schuldet mit der Bezahlung des vereinbarten Honorars die vereinbarte Leistung, nicht jedoch die zudiesem Ergebnis führenden Zwischenschritte in Formvon Skizzen, Entwürfen, Produktionsdaten etc..

16. Media-Planung und Media-Durchführung

16.1. Beauftragte Projekte im Bereich Media-Planung besorgt die HMS nach bestem Wissen und Gewissen auf Basis der ihr zugänglichen Unterlagen der Medien und der allgemein zugänglichen Marktforschungsdaten. Ein bestimmter werblicher Erfolg schuldet die HMS dem Kunden durch diese Leistungen nicht.

16.2. Bei umfangreichen Media-Leistungen ist die HMS nach Absprache berechtigt, einen bestimmten Anteil der Fremdkosten dem Kunden in Rechnung zu stellen und die Einbuchung bei den entsprechenden Medien erst nach Zahlungseingang vorzunehmen. Hierfür wird eine Handlingspauschale in Rechnung gestellt. Für eine eventuelle Nichteinhaltung eines Schalttermins durch einen verspäteten Zahlungseingang haftet die HMS nicht. Ein Schadensersatzanspruch vom Kunden gegen die HMS entsteht dadurch nicht.

17. Vertragsdauer, Kündigungsfristen

17.1. Der Vertrag tritt mit seiner Unterzeichnung in Kraft. Er wird für die im Vertrag genannte Vertragslaufzeit bzw. für ein bestimmtes Projekt abgeschlossen. Ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, kann dieser mit einer Frist von drei Monaten von beiden Seiten zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von dieser Regelung unberührt. Eine Kündigung bedarf der Schriftform.

18. Streitigkeiten

18.1. Kommt es im Laufe oder nach Beendigung eines Auftrages zu einem Streitfall bezüglich des beauftragten Projektes, so ist vor der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens ein außergerichtliches Mediationsverfahren zu durchlaufen. Bei Streitigkeiten in Fragen der Qualitätsbeurteilung oder bei der Höhe der Honorierung werden externe Gutachten erstellt um möglichst eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Die Kosten hierfür werden von Kunden und HMS geteilt.

19. Schlussbestimmungen

19.1. Der Kunde ist nicht dazu berechtigt, Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

19.2. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil.

19.2. Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.

19.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Lübeck.

19.4. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit zu einem späteren Zeitpunkt verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll im Wege der Vertragsanpassung eine andere angemessene Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am Nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Regelung bekannt gewesen wäre.

Stand Januar 2017

Kontakt HMS

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